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Der zukünftige Unternehmer wird sich sorgfältig überlegen müssen, ob eine Neugründung oder eine Übernahme vorteilhafter ist. Insofern sind die jeweils aktuellen Privilegierungen für Existenzgründer, wie z.B. Sanierungsprivileg bei der Übernahme von Mitarbeitern oder beispielsweise die Befreiung von der Rentenbeitragspflicht für geschäftsführende Gesellschafter zu nennen.
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