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Testaments-Vollstreckung
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RA Berend Blöcker

Testaments-Vollstreckung

Absicherung des Erblasser-Willens

Ein Unternehmen ist ein empfindliches Wesen. Kunden, Mitarbeiter und Beteiligte sollen im Falle des Ablebens eines Unternehmers nicht in ein Chaos geraten. Insbesondere sollen Streitigkeiten der Erben und Auseinandersetzungs-Verlangen vermieden werden. Es ist daher geboten, rechtzeitig geeignete Schutzmassnahmen für das Unternehmen zu treffen. Die Bestellung eines sachkundigen Testamentsvollstreckers vermeidet Streitigkeiten und Verluste. Und der Erblasser kann selbst durch Bestellung eines Testamentsvollstreckers bestimmen, ob und wie das Unternehmen gesichert wird.

Grundfall der Testamentsvollstreckung

Unternehmer U erkrankt im Alter von 46 Jahren schwer. Die gut eingeführte Schlosserei ist aufgrund ihrer Spezialisierung für fast 2 Jahre ausgelastet. Die Kinder des U sind 16 und 14 Jahre alt. Als U von seiner unheilbaren Krankheit erfährt, läßt er sich erbrechtlich beraten und bestimmt in seinem Testament: "Für den Betrieb ordnete ich die Testamentsvollstreckung bis zum Eintritt des 30. Geburtstages meines Sohnes S und meiner Tochter T an. Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich Herrn Betriebsleiter B und im Falle seiner Verhinderung Herrn Steuerberater S.