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Ein Unternehmen ist ein empfindliches Wesen. Kunden, Mitarbeiter und Beteiligte sollen im Falle des Ablebens eines Unternehmers nicht in ein Chaos geraten. Insbesondere sollen Streitigkeiten der Erben und Auseinandersetzungs-Verlangen vermieden werden. Es ist daher geboten, rechtzeitig geeignete Schutzmassnahmen für das Unternehmen zu treffen. Die Bestellung eines sachkundigen Testamentsvollstreckers vermeidet Streitigkeiten und Verluste. Und der Erblasser kann selbst durch Bestellung eines Testamentsvollstreckers bestimmen, ob und wie das Unternehmen gesichert wird.
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