+++ Unternehmens-Erbschaftssteuer soll gestundet und erlassen werden. +++ Adoption: Kinderlose Unternehmer reagieren. +++ Wir bitten um etwas GEDULD - diese umfangreichen Seiten werden in nächster Zeit ergänzt. Wir beraten seit 25 Jahren kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) +++ Regelmäßige Veranstaltungen in Berlin, Leipzig, Hamburg, Düsseldorf und Mannheim. +++ Eigene Seminare + Inhouse-Schulungen. Seminar-Info + Newsletter gratis! Kostenlose Seminar-Beratung: Telefon 0721-23637.

Steuer-Recht
  Unternehmens-Gründung     Unternehmens-Nachfolge     Unternehmens-Kauf     Unternehmens-Verkauf     Erbrechtliche Aspekte     Testaments-Vollstreckung     Gesellschaftsrecht     Arbeits-Recht     Bank-Aspekte     Interims-Management     Not-Dienst  
Erbschafts-Steuer
Einkommensteuer
Grunderwerbssteuer
Unternehmens-Steuern
Allgemein:
Startseite
Web-Informationen
Berater-Gilde
Seminare
Impressum
RA Berend Blöcker

Erbschafts-Steuer

Erbschaftststeuer-Stundung für Unternehmer

Unternehmens-Erbschaftssteuer soll gestundet werden.
Bundesfinanzminister Eichel kündigte die Stundung der Unternehmenssteuer für die Dauer von zehn Jahren mit der Mglichkeit eines Erlasses an. Mit dieser Regelung soll die oftmals ruinöse Belastung der Erben vermieden werden. Wir informieren auf Web-Sonderseiten über das Erb-Recht und die Unterneh-mensnachfolge. (3.5.05)

Reform-Diskussion 2008

Grundgedanke der Erbschaftssteuer für Unternehmer: Vermeidung unerträglicher Belastungen

Zankapfel Frühjahr 2008: Erlass der Erbschaftssteuer mit 10 oder 15 Jahren Fortführung